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Kettner Edelmetalle
10.09.2026
08:51 Uhr

1,1 Milliarden Euro in Gefahr: Krankenkassen verzockt?

Millionen Versicherte zahlen seit Januar 2026 höhere Beiträge – und gleichzeitig geraten die Geldanlagen der gesetzlichen Krankenkassen ins Rutschen. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die mehrere öffentlich-rechtliche Sender und eine große Tageszeitung berichten, gelten allein bei bundesweit tätigen Kassen Anlagen im Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro als „leistungsgestört“. Zuständige Aufsicht: das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Was „leistungsgestört“ wirklich bedeutet

Die Milliarde ist noch kein verbrannter Euro. Leistungsgestört heißt: Zinsen fließen nicht wie versprochen, Renditeerwartungen werden deutlich verfehlt – im schlimmsten Fall droht der Totalausfall des Kapitals. Die Summe ist damit eher eine Risikomarke als eine Schlussrechnung.

Laut den berichteten Zahlen des BAS steckten zwölf Kassen rund 900 Millionen Euro in Schuldscheindarlehen, die inzwischen als problematisch gelten. Weitere elf Kassen legten zusammen etwa 200 Millionen Euro in kritischen Inhaberschuldverschreibungen an. Ob sich die Gruppen überschneiden, geht aus den Angaben nicht hervor.

Vom Immobilienfonds zum Systemproblem

Bereits im Sommer hatten Recherchen erhebliche Verluste bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen offengelegt – Anfang August waren es knapp 220 Millionen Euro, im Mittelpunkt standen die Immobilienfonds Verius II und III. Die neue Zahl zeigt: Es geht um mehr als zwei unglückliche Fonds.

Besonders pikant ist ein Fall bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Prüfer stießen dem Bericht zufolge auf ein Darlehen über 30 Millionen Euro für ein Grundstück, das damals nur rund eine Million Euro wert gewesen sein soll. Der mit der Aufarbeitung beauftragte Rechtsanwalt André Große Vorholt wird zitiert:

„Wer da richtig hingeschaut hätte, der hätte gesehen, dass das kein sicheres Investment sein konnte.“

Das Gesetz war eindeutig – die Praxis offenbar nicht

Paragraf 80 des Sozialgesetzbuchs IV verlangt, dass Sozialversicherungsträger ihre Mittel so anlegen, dass „ein Verlust ausgeschlossen erscheint“. Sicherheit vor Rendite, so klar steht es im Gesetz. Zinssätze zwischen 15 und 18,5 Prozent, die Projektgesellschaften laut früheren Recherchen zahlen mussten, wurden von einem Finanzexperten gegenüber der Tagesschau als deutliches Risikosignal gewertet.

Betroffene Häuser verweisen auf Gutachten, die die Anlagen grundsätzlich als zulässig einordneten. Eine Prüfung von KPMG kam zu diesem Ergebnis – wies aber darauf hin, dass die wirtschaftliche Bewertung Sache der Investoren bleibe. Mehrere Verfahren laufen inzwischen vor Gericht; dort dürfte es auch um die Haftungsfrage gehen.

Aufsicht mahnt – nachträglich

Am 7. September 2026 erinnerte das BAS „aus gegebenem Anlass“ alle bundesunmittelbaren Träger per Rundschreiben an die Anlageregeln. Anlagen sind vorab weder anzeige- noch genehmigungspflichtig – die Kassen entscheiden eigenverantwortlich. Zum 1. Januar 2027 sollen bestimmte immobilienbesicherte Anlagen aus dem Katalog gestrichen werden.

Und der Beitragszahler? Zahlt.

Das BAS beaufsichtigt 58 bundesweit tätige Kassen, insgesamt gibt es 93 gesetzliche Krankenkassen plus 17 Kassenärztliche Vereinigungen – regionale Kassen kontrollieren die Länder. Die Dunkelziffer könnte also wachsen.

Im ersten Halbjahr 2026 erzielten die Kassen laut Bundesgesundheitsministerium 2,6 Milliarden Euro Überschuss – vor allem dank der Beitragserhöhung zum Jahresanfang. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg 2026 nach amtlichen Angaben von 2,5 auf 2,9 Prozent. Die Leistungsausgaben legten um 7,4 Prozent zu, die Beitragseinnahmen nur um 4,1 Prozent. Aus Sicht unserer Redaktion ein bitteres Muster: Erst wird kassiert, dann kontrolliert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und enthält Bewertungen unserer Redaktion. Jeder Anleger muss eigenverantwortlich recherchieren und entscheiden. Wer Vermögen langfristig absichern will, prüft Streuung – physische Edelmetalle können dabei eine sinnvolle Beimischung sein.

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