
80 Prozent beschuldigt: Brisante Asyl-Zahlen aus der Schweiz
Eine interne Auswertung des Schweizerischen Staatssekretariats für Migration (SEM) legt offen, was Behörden dort seit Jahren beschäftigt: 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus Marokko, Algerien und Tunesien wurden im Jahr 2024 einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt – während des laufenden Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid. Bei Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsländern lag der Wert bei 12,3 Prozent. Die Zahlen wurden über das Öffentlichkeitsgesetz erstritten und zuerst von einer Schweizer Zeitung veröffentlicht.
Beschuldigte, keine Verurteilten – der Unterschied zählt
Wichtig für die Einordnung: Die Auswertung erfasst Beschuldigtenquoten, nicht rechtskräftige Verurteilungen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch die Kluft zwischen den Gruppen ist so groß, dass sie sich mit statistischem Rauschen kaum wegdiskutieren lässt.
Zum Vergleich nennt die Auswertung laut Medienberichten weitere Werte: 0,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung und 1 Prozent der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung wurden einer Straftat beschuldigt. Bei ukrainischen Flüchtlingen mit Schutzstatus S waren es 1,9 Prozent, bei vorläufig Aufgenommenen 3,8 Prozent.
Das SEM stellt zugleich klar, dass die große Mehrheit der Asylbevölkerung unauffällig bleibe. Ein Behördensprecher erklärte, 2025 seien 96 Prozent der Asylbevölkerung überhaupt keiner Straftat beschuldigt worden – verantwortlich für die Zwischenfälle in Bundesasylzentren seien vor allem junge Männer aus dem Maghreb.
99 Prozent abgelehnt – und trotzdem im Land
Der eigentliche Sprengstoff steckt in einer zweiten Zahl. Rund 99 Prozent der Asylgesuche aus den Maghreb-Staaten werden abgelehnt. Praktisch niemand aus dieser Gruppe habe Anspruch auf Schutz, so die Behörde. Wer straffällig werde, müsse ohnehin meist wieder ausreisen.
Nur: Zwischen Ablehnung und Ausreise liegen offenbar Welten. Bern hat 2024 ein beschleunigtes 24-Stunden-Verfahren eingeführt, verhandelt über härtere Zwangsmaßnahmen und Administrativhaft für Intensivtäter und hat mit Marokko ein Abkommen geschlossen, das die Identifizierung von Personen und damit Rückführungen beschleunigen soll. Ein Bekenntnis dazu, dass das System bislang nicht funktioniert hat.
Parteien reagieren – bis auf eine Seite
Politisch schlug die Veröffentlichung ein. Ein FDP-Ständerat sprach von einem „massiven Sicherheitsproblem“. Eine GLP-Ständerätin kritisierte, viele Männer aus dem Maghreb nutzten das Rechtssystem aus; Wiederholungstäter müssten bis zur Ausschaffung inhaftiert werden können. Ein Mitte-Nationalrat warnte, die Akzeptanz des Asylsystems leide, wenn der Eindruck entstehe, der Staat habe die Lage nicht im Griff.
Aus dem linken Lager kam wenig. Fünf angefragte SP-Parlamentarier wollten sich dem Bericht zufolge nicht äußern. Die Grünen verwiesen auf „Perspektivlosigkeit“ im System und forderten mehr Arbeitsmöglichkeiten sowie internationale Zusammenarbeit gegen globale Ungleichheit.
Und Deutschland? Schweigt statt zu zählen
Hierzulande fehlt eine vergleichbare, herkunftsscharfe Auswertung dieser Art – und die Maghreb-Staaten gelten bis heute nicht als sichere Herkunftsstaaten. Ein entsprechendes Gesetz scheiterte 2017 am Bundesrat, ein weiterer Anlauf von 2019 verfiel folgenlos.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Schweizer Fall vor allem eines: Transparenz ist keine Gefahr für den Rechtsstaat, sondern seine Voraussetzung. Wer Zahlen nicht erhebt oder nicht veröffentlicht, schützt nicht den sozialen Frieden – er verspielt Vertrauen. Und am Ende trifft dieser Vertrauensverlust ausgerechnet jene, die tatsächlich Schutz brauchen.
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