
Asylzahlen fallen — doch fast jeder Zweite bekommt jetzt Schutzstatus
Weniger Anträge, mehr Anerkennungen: Nach Angaben der Bundesregierung lag die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 waren es noch 37,5 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Gleichzeitig brechen die Antragszahlen ein: 39.646 Erstanträge im ersten Halbjahr — nach 72.818 im Vorjahreszeitraum. Ein Rückgang um rund 46 Prozent.
Was die „bereinigte" Quote verschweigt
Wichtig für das Verständnis: Bei der bereinigten Schutzquote werden formelle Entscheidungen herausgerechnet, bei denen der Asylantrag inhaltlich gar nicht geprüft wird. Auch Verfahren, für die nach den Dublin-Regeln eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre, tauchen hier nicht auf.
Die Quote misst also nicht, wie viele Ankommende bleiben dürfen — sondern wie das Bamf dort entscheidet, wo es überhaupt selbst entscheidet. Ein Detail, das in der öffentlichen Debatte gern untergeht.
Afghanistan dominiert — und der EuGH hat mitentschieden
Hauptherkunftsland war im ersten Halbjahr Afghanistan. Die bereinigte Schutzquote für afghanische Antragsteller lag laut Bundesregierung bei 89,3 Prozent, für Menschen aus dem Iran bei 42,2 Prozent.
Ein zentraler Treiber ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban beherrschten Land grundsätzlich einen Schutzanspruch haben. Ergebnis: Bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen über Afghaninnen wurde ein Schutzstatus erteilt.
Der zweite große Faktor ist der Familienschutz. In 21.195 Fällen wurde auf dieser Grundlage ein Status vergeben — 45,6 Prozent aller positiven Entscheidungen, Abschiebungsverbote eingerechnet. Die Zahl der Schutzsuchenden aus Syrien sank nach dem Machtwechsel in Damaskus deutlich.
Drei Strafanzeigen in zweieinhalb Jahren
Besonders aufschlussreich ist, was die Bundesregierung zur Durchsetzung der eigenen Regeln mitteilt. Seit Februar 2024 gilt eine Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren. Zahl der Strafanzeigen des Bamf seit Inkrafttreten: drei. Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, kritisierte:
„Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich"
Aus Sicht unserer Redaktion lässt sich dieselbe Zahl auch anders lesen: als Beleg dafür, wie zurückhaltend der deutsche Staat seine eigenen Gesetze anwendet.
61 Prozent ohne Ausweis — und das Handy bleibt meist aus
61,3 Prozent der Antragsteller legten weder Pass noch Personalausweis noch Passersatzpapiere vor. Besonders hoch war der Anteil bei Personen, die nach eigenen Angaben aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.
Die Möglichkeit, Handydaten zur Identitätsprüfung auszulesen, nutzt das Bamf nach eigenen Angaben selten: bei 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Papiere. 853 Geräte wurden ausgelesen — freigegeben und ausgewertet wurden am Ende nur 263 Berichte.
Bemerkenswert auch: 3.290 Asylsuchende kamen im Halbjahr aus visumfreien Ländern wie Georgien, Moldau oder Venezuela. Und 6.962 Erstanträge — 17,6 Prozent aller Erstanträge — entfielen auf Kinder von Geflüchteten, die bereits in Deutschland geboren wurden.
Die Debatte um Grenzkontrollen greift damit zu kurz. Wer über Migration streitet, muss auch über Verfahren, Identitätsprüfung und die Nachfolgegeneration im System sprechen. Beides gehört auf den Tisch — offen, mit Zahlen, ohne Beschönigung.
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