
Bundestag verschärft Strafrecht: Endlich härtere Gangart gegen Spione und Terroristen
Es war längst überfällig, und nun hat der Bundestag endlich gehandelt. Am Donnerstagabend stimmte das Parlament mehrheitlich für eine deutliche Verschärfung des Strafrechts im Bereich Terrorismus und Spionage. Die Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz setzt damit ein wichtiges Signal – auch wenn kritische Beobachter fragen dürfen, warum diese Maßnahmen nicht schon Jahre früher ergriffen wurden.
Alltagsgegenstände als Waffen: Die neue Realität des Terrors
Die Gesetzesänderungen tragen einer beunruhigenden Entwicklung Rechnung, die Deutschland in den vergangenen Jahren schmerzlich erfahren musste. Künftig sollen auch Vorbereitungshandlungen für Anschläge mit sogenannten „Alltagsgegenständen" wie Autos oder Messern strafrechtlich verfolgt werden können. Eine Anpassung des Paragraphen 89a des Strafgesetzbuchs macht dies möglich. Wer die Nachrichten der letzten Jahre verfolgt hat, weiß nur zu gut, dass Messerangriffe und Fahrzeugattentate längst keine theoretischen Szenarien mehr sind, sondern bittere Realität auf deutschen Straßen.
Besonders bemerkenswert ist die neue Regelung zur Wiedereinreise: Wer nach Deutschland zurückkehrt, um eine terroristische Straftat zu begehen, macht sich künftig bereits durch diese Einreise strafbar. Man fragt sich unwillkürlich, warum eine solche Selbstverständlichkeit erst jetzt ins Gesetz geschrieben wird.
Spionage: Vom Kavaliersdelikt zur ernsthaften Bedrohung
Noch deutlicher fällt die Verschärfung bei der Spionagebekämpfung aus. Der Strafrahmen für geheimdienstliche Agententätigkeit wird von bisher maximal fünf Jahren auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben. Eine Verdopplung der Höchststrafe – das ist ein klares Statement. Der neue Paragraph 87a soll zudem die „Ausübung fremder Einflussnahme" unter Strafe stellen.
„Autoritäre Staaten arbeiten gezielt gegen unsere Demokratie. Sie setzen dabei auf Agenten und andere willfährige Helfer", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Spionage, Sabotage-Akte, Drangsalierung ausländischer Oppositioneller: die Methoden sind perfide, die Bedrohung ist real."
EU-Richtlinien als Treiber der Reform
Die Gesetzentwürfe setzen mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Ein weiteres Gesetz ermöglicht es den Strafbehörden der EU-Mitgliedstaaten, unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe personenbezogener Daten grenzüberschreitend anzuordnen. Die internationale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung wird damit gestärkt – ein notwendiger Schritt in einer Zeit, in der Bedrohungen keine Grenzen kennen.
Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung
Die Strafverschärfungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack: Jahrelang wurde die innere Sicherheit in Deutschland sträflich vernachlässigt. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, und viele Bürger fühlen sich in ihrem eigenen Land nicht mehr sicher. Ob härtere Strafen allein das Problem lösen können, darf bezweifelt werden. Entscheidend wird sein, ob die neuen Gesetze auch konsequent angewandt werden – und ob die Sicherheitsbehörden endlich die Ressourcen erhalten, die sie für ihre Arbeit benötigen.
Die Große Koalition hat mit diesem Beschluss zumindest gezeigt, dass sie die Bedrohungslage ernst nimmt. Ob den Worten auch Taten folgen, wird sich zeigen müssen.

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