
Deckname „Paul Schnelle“: Jetzt wackelt die Pension
Neue Recherchen bringen den langjährigen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Bundespolizei, Sven Hüber, schwer unter Druck. Medienberichten zufolge führte das Ministerium für Staatssicherheit ihn seit Oktober 1988 als Inoffiziellen Mitarbeiter unter dem Decknamen „Paul Schnelle“ – Registriernummer 3940/88. Hüber selbst bestreitet die Vorwürfe.
Ein Vorgang, eine Nummer – und ein Hauptmann
Belegt werden soll die Registrierung durch ein Dokument, das die Übergabe des Vorgangs durch einen Hauptmann des MfS festhält und den Rechercheuren vorliegt. Erfasst worden sei Hüber demnach durch die berüchtigte Hauptabteilung I, zuständig unter anderem für die Grenztruppen der DDR.
Neu ist der Verdacht nicht: Bereits 2007 habe ein Autor in einem Fachmagazin über eine IM-Registrierung Hübers geschrieben. Damals interessierte das offenbar niemanden – Hüber machte im wiedervereinigten Deutschland Karriere.
Der Betroffene ließ über seinen Anwalt erklären, man kenne solche Unterlagen nicht und habe sie angefordert. Die Kanzlei wurde deutlicher:
„Die haltlose Verdächtigung, Herr Hüber sei ‚IM‘ gewesen, dürfen Sie nicht verbreiten.“
Warum ausgerechnet diese Akte Lücken hat
Pikant ist ein Detail, das den Fall erst richtig erklärt. Die Hauptabteilung I saß nicht in der Stasi-Zentrale, sondern häufig direkt in den Kasernen. Weil Bürgerrechtler diese in der Wendezeit nicht besetzten, konnten Offiziere wochenlang ungestört aufräumen.
Auch der Vorgang „Paul Schnelle“ sei unvollständig. Fehlende Seiten sind kein Beweis – aber sie sind ein Symptom dafür, wie lückenhaft die Aufarbeitung der SED-Diktatur an entscheidender Stelle blieb.
Hüber war zunächst Politoffizier, ab September 1988 Instrukteur für Jugendarbeit in der Politabteilung des Grenzregiments 33, das große Teile der Berliner Mauer bewachte. Dass Grenzoffiziere nebenher für die Stasi arbeiteten, war Alltag: In Berlin habe der Anteil der Informanten unter Offizieren 1987 bei 20 Prozent gelegen.
3.600 übernommen, 600 wieder entlassen
Nach 1990 wurden rund 3.600 frühere DDR-Grenzer in den Bundesgrenzschutz übernommen, etwa 600 flogen später wieder raus – etwa wegen Schusswaffengebrauchs zum Nachteil von Leib und Leben. Auch verdeckte Stasi-Arbeit galt normalerweise als Ausschlussgrund.
Hüber überstand die Überprüfung. Nach eigener Darstellung teilte ihm der Vizepräsident des Grenzschutzpräsidiums Ost am 28. September 1992 schriftlich mit, es seien keine Umstände festgestellt worden, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstünden. Das Bundesinnenministerium verweigert dazu jede Auskunft – Datenschutz, Persönlichkeitsrechte.
Die Frage nach dem Geld
Brisant wird es an der Kasse: Sollte er eine IM-Tätigkeit gegenüber dem Dienstherrn verschwiegen haben, könnten seine Pensionsansprüche gefährdet sein. Seit dem 1. September ist Hüber im Vorruhestand.
Ende August trat er als Vize der Gewerkschaft der Polizei zurück – nach Recherchen zu seiner Zeit bei den Grenztruppen. Ein früherer Grenzsoldat hatte an Eides statt versichert, Hüber habe einen Flüchtling misshandelt. Hüber weist sämtliche Vorwürfe als falsch zurück und verweist auf laufende gerichtliche Prüfungen gegen aus seiner Sicht „rufmordähnliche“ Anschuldigungen. Zuvor war er bundesweit durch Äußerungen zum Umgang mit einer möglichen AfD-Regierung aufgefallen.
Am Dienstag verhandelt das Berliner Landgericht seine Klage. Aus Sicht unserer Redaktion steht dabei mehr auf dem Spiel als ein Ruf: das Vertrauen darauf, dass der Rechtsstaat bei der eigenen Vergangenheit nicht wegsieht.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

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