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02.02.2026
16:05 Uhr

Frankreich macht Ernst: Gericht erkennt Windkraft-Infraschall als Gesundheitsgefahr an – Deutschland schweigt

Während die deutsche Politik unbeirrt am Ausbau der Windenergie festhält und jeden Kritiker als Fortschrittsverweigerer abstempelt, hat ein französisches Gericht nun ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Tribunal judiciaire in Straßburg erkannte am 13. November 2025 einen direkten Zusammenhang zwischen dem Betrieb einer Windkraftanlage und schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden einer Anwohnerin an. Der Betrieb der Anlage sei die „direkte und sichere Ursache" für Stress, Angstzustände und unerträgliche Kopfschmerzen gewesen.

Ein Ehepaar kämpft gegen die grüne Ideologie – und gewinnt

Der Fall reicht bis ins Jahr 2009 zurück. Kurz nach der Errichtung einer Windkraftanlage in ihrer Nähe entwickelten eine Frau und ihr Ehemann massive Symptome: Schwindel, Schlafstörungen, Angstzustände und chronische Müdigkeit plagten das Paar. Bemerkenswert dabei: Die Anlage stand sogar weiter entfernt als die französischen Vorschriften es verlangen. Sämtliche Maßnahmen zur Schalldämmung blieben wirkungslos. Erst ein Umzug brachte schließlich Linderung – ein deutlicher Hinweis auf den kausalen Zusammenhang.

Das Gericht sprach dem geschädigten Ehepaar eine Entschädigung von insgesamt 13.300 Euro zu. Der Anwalt Philippe Bodereau führt die Beschwerden auf den sogenannten Infraschall zurück – unhörbare niederfrequente Schallwellen unter 20 Hertz, die vom menschlichen Ohr nicht wahrgenommen werden, aber dennoch verheerende Auswirkungen auf den Organismus haben können.

Bereits das dritte Urteil dieser Art in Frankreich

Es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall. Bereits 2021 urteilte das Berufungsgericht in Toulouse zugunsten eines belgischen Ehepaares, das durch sechs Windräder in 700 bis 1.300 Metern Entfernung unter Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen und Schlafstörungen litt. Das Gericht erkannte damals das sogenannte „Wind Turbine Syndrome" an und sprach über 128.000 Euro zu – inklusive des Wertverlusts der Immobilie und Schmerzensgeld. Weitere Fälle aus Rennes im Jahr 2024 bestätigten ähnliche Beeinträchtigungen.

Das jüngste Straßburger Urteil hebt sich jedoch durch seine besonders klare Kausalitätsformulierung ab und verstärkt damit die französische Rechtsprechungslinie erheblich.

Deutschland: Dreimal mehr Windkraft, null Anerkennung der Risiken

Während französische Gerichte die Gesundheitsrisiken ernst nehmen, werden vergleichbare Klagen in Deutschland und Österreich regelmäßig abgewiesen. Dabei hat Deutschland etwa dreimal mehr installierte Windkraftleistung als Frankreich – die Bevölkerung ist also potenziell weitaus stärker betroffen. Doch warum haben entsprechende Klagen hierzulande kaum Erfolgsaussichten?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Beweisführung: Französische Gerichte akzeptieren auch private Gutachten der Kläger, während sich deutsche und österreichische Richter stark auf Studien von Behörden stützen, die der Windkraft pauschal das Siegel „sicher und unbedenklich" ausgestellt haben. Eine kritische Hinterfragung dieser behördlichen Einschätzungen findet kaum statt.

Die Signalwirkung könnte enorm sein

Das Straßburger Urteil könnte dennoch weitreichende Konsequenzen haben. Es zeigt, dass bei starkem individuellem Nachweis – etwa wenn Symptome nach Inbetriebnahme einer Anlage auftreten und nach einem Umzug verschwinden – eine gerichtliche Anerkennung durchaus möglich ist. Dies könnte langfristig auch auf die wissenschaftliche Perspektive zur Windkraft zurückwirken.

„Historisch" – so bezeichnet der Anwalt Philippe Bodereau das Urteil, da es explizit gesundheitliche Schäden durch Windkraft anerkennt.

Die unbequeme Wahrheit über die Energiewende

Für die Befürworter der bedingungslosen Energiewende dürfte dieses Urteil äußerst unbequem sein. Jahrelang wurden Kritiker der Windkraft als Spinner, Fortschrittsverweigerer oder gar Klimaleugner diffamiert. Nun zeigt sich: Die Bedenken waren berechtigt. Menschen leiden unter den Auswirkungen einer Technologie, die uns als Allheilmittel verkauft wurde.

Die Frage, die sich stellt: Wie lange wird die deutsche Politik noch die Augen vor diesen Erkenntnissen verschließen? Wie viele Menschen müssen noch erkranken, bevor auch hierzulande ein Umdenken einsetzt? Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat zwar die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert, doch zu welchem Preis? Die Gesundheit der Bürger sollte nicht auf dem Altar der grünen Ideologie geopfert werden.

Es bleibt zu hoffen, dass das französische Urteil auch in Deutschland Gehör findet – und dass die Verantwortlichen endlich beginnen, die Sorgen der betroffenen Anwohner ernst zu nehmen, anstatt sie als unbegründete Hysterie abzutun.

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Wer ist: Ernst Wolff

Ernst Wolff ist ein renommierter Wirtschaftsjournalist und Autor. Geboren in 1950 in China, in der Stadt Tianjin, zog er schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Südkorea und von dort nach Deutsch…
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