
Grüne Vizepräsidentin handelte rechtswidrig: Verfassungsgericht rügt Ausschluss von AfD-Politiker
Es ist ein Urteil, das aufhorchen lässt – und doch wird es in den etablierten Medien kaum Beachtung finden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat einstimmig entschieden: Der Ausschluss des AfD-Abgeordneten Harald Laatsch aus einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses im März 2025 war rechtswidrig. Verantwortlich für diesen Rechtsbruch: die grüne Vizepräsidentin des Hauses, Bahar Haghanipour.
Ein Kommentar, den niemand verstehen konnte
Die Vorgeschichte liest sich wie ein Lehrstück über den Umgang der etablierten Parteien mit der Opposition. Während einer hitzigen Debatte über politische Repressionen in der Türkei – konkret ging es um die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu – kam es zu Zwischenrufen aus verschiedenen Fraktionen. Als ein AfD-Abgeordneter die anderen Fraktionen als „Heuchler" bezeichnete, erteilte Haghanipour prompt einen Ordnungsruf. Die Empörung der AfD-Fraktion über diese Maßnahme quittierte die Grünen-Politikerin mit einem weiteren Ordnungsruf und der Drohung, beim dritten Mal einen Sitzungsausschluss zu verhängen.
Als Harald Laatsch daraufhin einen Kommentar von seinem Platz aus tätigte, zog Haghanipour die Reißleine – und schloss ihn von der Sitzung aus. Das Pikante daran: Der angeblich so schwerwiegende Kommentar war derart undeutlich, dass er weder in den Videoaufnahmen zu verstehen ist noch im offiziellen Sitzungsprotokoll vermerkt wurde. Haghanipour behauptete später, sie sei persönlich angegriffen worden. Beweise? Fehlanzeige.
Verfassungsgericht stellt klar: Voraussetzungen lagen nicht vor
Das Berliner Verfassungsgericht ließ keinen Zweifel an seiner Einschätzung. In der Pressemitteilung vom vergangenen Freitag heißt es unmissverständlich:
„Die Voraussetzungen für einen Sitzungsausschluss lagen nicht vor. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs war, dass das beanstandete Verhalten des Antragstellers nicht über einen Zuruf von seinem Sitzplatz aus hinausging und sich der Wortlaut weder dem Plenarprotokoll noch einem Videomitschnitt der Plenarsitzung entnehmen ließ."
Mit anderen Worten: Die grüne Vizepräsidentin hat einen demokratisch gewählten Abgeordneten auf Basis einer nicht nachweisbaren Äußerung von der parlamentarischen Arbeit ausgeschlossen. Ein Vorgang, der in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich Konsequenzen haben müsste.
Parlamentsspitze deckte rechtswidriges Handeln
Besonders bemerkenswert ist, dass Laatsch nach der Sitzung Beschwerde bei der Parlamentsspitze einlegte – und damit scheiterte. Die Führung des Abgeordnetenhauses sah keine Rechtsverletzung, obwohl die Faktenlage eindeutig war. Erst der Gang vor das Verfassungsgericht brachte die Wahrheit ans Licht. Man fragt sich unwillkürlich: Wie viele solcher Fälle gibt es, in denen Betroffene nicht den langen Atem haben, den Rechtsweg zu beschreiten?
Ein Muster der Willkür?
Der Fall reiht sich ein in eine besorgniserregende Serie von Vorfällen, bei denen Vertreter der etablierten Parteien ihre Amtsbefugnisse nutzen, um die Opposition zu drangsalieren. Ob im Bundestag, in den Landtagen oder in den Abgeordnetenhäusern – das Muster ist stets dasselbe: Ordnungsrufe werden inflationär verteilt, Redezeiten beschnitten, Ausschlüsse verhängt. Und wenn sich Jahre später herausstellt, dass all dies rechtswidrig war? Dann zuckt man mit den Schultern und macht weiter wie bisher.
Die Frage, die sich jeder demokratisch gesinnte Bürger stellen sollte, lautet: Wer sind hier eigentlich die wahren Verfassungsfeinde? Diejenigen, die einen Zwischenruf von ihrem Platz aus tätigen, oder diejenigen, die ohne rechtliche Grundlage gewählte Volksvertreter von ihrer Arbeit ausschließen?
Konsequenzen? Vermutlich keine
Das Urteil ist gesprochen, die Rechtswidrigkeit festgestellt – und nun? Welche Konsequenzen wird Bahar Haghanipour für ihr Handeln tragen müssen? Die ernüchternde Antwort lautet vermutlich: keine. In diesem Land scheint es zur Normalität geworden zu sein, dass Politiker Recht brechen können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit verkommt zur Farce, wenn sie folgenlos bleibt.
Fast ein Jahr ist seit dem Vorfall vergangen. Der Schaden ist angerichtet, die demokratischen Rechte eines Abgeordneten wurden mit Füßen getreten – und die Verantwortliche sitzt weiterhin unbehelligt auf ihrem Posten. So sieht sie also aus, die viel beschworene „wehrhafte Demokratie" der Bundesrepublik Deutschland.

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