
Mobilfunkmarkt unter Beschuss: 1&1 zieht gegen Bundesnetzagentur vor Gericht
Der deutsche Telekommunikationsmarkt steht vor einer brisanten juristischen Auseinandersetzung. Der Mobilfunkanbieter 1&1 hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Bundesnetzagentur einzuleiten. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Behörde habe bei der Vergabe zentraler Mobilfunkfrequenzen den vierten deutschen Netzbetreiber systematisch benachteiligt und damit den fairen Wettbewerb ausgehebelt.
Frequenzvergabe ohne Versteigerung – ein Skandal?
Im Kern geht es um eine Entscheidung, die den etablierten Platzhirschen Telekom, Vodafone und Telefónica in die Karten spielt. Statt die begehrten Mobilfunkfrequenzen wie üblich in einem transparenten Versteigerungsverfahren zu vergeben, entschied sich die Bundesnetzagentur für eine schlichte Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte. Ein Vorgehen, das 1&1-Chef Ralph Dommermuth gegenüber dem Handelsblatt scharf kritisierte.
Die Behörde habe zwar die drei Großen verpflichtet, dem Neuling 1&1 Zugang zu diesen Frequenzen zu gewähren. Doch passiert sei bislang nichts. „Das ist nicht okay und dagegen klagen wir", so Dommermuth unmissverständlich. Die Bundesnetzagentur habe sich nach Darstellung des Unternehmens nicht eingeschaltet, um die vereinbarten Zugangsbedingungen durchzusetzen.
Faktisch keine Verlängerung, sondern Neuvergabe
Besonders pikant erscheint die rechtliche Argumentation von 1&1. Dommermuth betonte, dass die sogenannte Verlängerung faktisch gar keine gewesen sei. Die Nutzungsrechte seien zum Jahresende ausgelaufen und hätten neu vergeben werden müssen. Statt eines wettbewerblichen Verfahrens, bei dem alle Marktteilnehmer hätten mitbieten können, wurde 1&1 schlichtweg übergangen.
Dabei versorgt das Unternehmen nach eigenen Angaben mehr als zwölf Millionen Mobilfunkkunden und benötigt für den weiteren Netzausbau dringend zusätzliche Frequenzen. Die Klage soll nun klären, ob das Vorgehen der Behörde mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist.
Behördenwillkür oder legitime Entscheidung?
Man darf gespannt sein, wie die Gerichte diese Frage beurteilen werden. Fest steht: Wenn staatliche Behörden Marktbedingungen schaffen, die etablierte Konzerne begünstigen und Newcomer benachteiligen, dann ist das Gift für jeden funktionierenden Wettbewerb. Der deutsche Mobilfunkmarkt gilt ohnehin als oligopolistisch strukturiert – mit entsprechend hohen Preisen für die Verbraucher.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wirft einmal mehr die Frage auf, ob deutsche Behörden tatsächlich im Interesse der Bürger und des freien Marktes handeln oder ob sie letztlich den Interessen großer Konzerne dienen. Ein funktionierender Wettbewerb würde niedrigere Preise und bessere Leistungen für die Verbraucher bedeuten. Doch davon scheint man in den Amtsstuben der Bundesnetzagentur offenbar wenig zu halten.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob 1&1 mit seiner Klage Erfolg haben wird – und ob der deutsche Mobilfunkmarkt endlich die Wettbewerbsdynamik erhält, die er so dringend benötigt.

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