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Kettner Edelmetalle
18.09.2026
05:31 Uhr

Paket-Gebühr aus Brüssel: Ab November wird Online-Shoppen teurer

Millionen Päckchen aus Fernost bekommen ein Preisschild aus Brüssel: Ab dem 1. November 2026 wird auf kleine Sendungen aus Nicht-EU-Staaten eine neue Bearbeitungsgebühr fällig. Das Europäische Parlament hat den Weg endgültig frei gemacht, die Mitgliedstaaten haben zugestimmt. Nur eine Kleinigkeit fehlt noch: Wie hoch die Gebühr ausfällt, weiß bislang niemand.

Beschlossen ist die Gebühr – die Höhe bestimmt die Kommission

Betroffen sind laut den Angaben der EU-Staaten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro – also genau jener Strom aus Billigware, der täglich von Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress oder Amazon nach Europa rollt. Zahlen sollen grundsätzlich die Handelsplattformen, nicht die Endkunden.

Den konkreten Betrag legt erst die EU-Kommission fest, anschließend soll er alle zwei Jahre angepasst werden. Eine Abgabe ohne bekannte Höhe, mit eingebautem Erhöhungsmechanismus – für Kritiker des Brüsseler Regelungseifers ist das ein Lehrstück.

Sechs Milliarden Pakete – und 90 Prozent kommen aus China

Die Dimension erklärt, warum die Zollbehörden am Limit arbeiten. Rund sechs Milliarden Pakete aus dem Online-Handel wickelten die europäischen Zöllner nach Angaben der EU-Staaten allein 2025 ab, etwa 90 Prozent davon aus China. Zum Vergleich: Für 2024 nennt die EU-Kommission rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen, 91 Prozent aus China.

Erfassen, kontrollieren, Verstöße feststellen – das kostet Personal und Geld. Die neue Gebühr soll einen Teil dieser Kosten decken. Brüssel nennt als Ziele zudem den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten und faire Bedingungen für europäische Händler, die Zölle und Normen einhalten müssen.

Drei Euro seit Juli – Frankreich meldet 40 Prozent weniger Pakete

Die Bearbeitungsgebühr ist nicht der erste Griff in diese Richtung. Seit dem 1. Juli 2026 ist die alte 150-Euro-Zollfreigrenze Geschichte; stattdessen wird eine Pauschale von drei Euro erhoben – und zwar pro Warenkategorie, nicht pro Paket. Drei verschiedene Artikel in einem Päckchen bedeuten also neun Euro.

Formal treffen die Kosten Verkäufer und Importeure. Manche Händler geben sie erfahrungsgemäß weiter. Aus Frankreich heißt es, in den ersten Wochen seien bis zu 40 Prozent weniger Kleinpakete eingetroffen. EU-weite Zahlen fehlen bislang.

Neue Behörde, neue Plattform – und eine offene Frage

Die Drei-Euro-Pauschale gilt nur als Übergang. Ab 2028 soll eine digitale EU-Zollplattform die Abwicklung übernehmen, Waren wären dann ab dem ersten Euro zollpflichtig. Für Online-Händler soll die Nutzung ab Juli 2028 verpflichtend werden, für andere Händler erst ab März 2034. Dazu kommt eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille starten soll.

In Österreich fällt das Echo überwiegend positiv aus. SPÖ-Binnenmarktsprecherin Elisabeth Grossmann spricht von einem wichtigen Schritt für einen effizienteren Binnenmarkt, ÖVP-Binnenmarktsprecherin Sophie Kircher verweist auf Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Unternehmen. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will betont die Verantwortung der Verkäufer für korrekt deklarierte, sichere Ware; Greenpeace-Konsumexpertin Madeleine Drescher begrüßt ebenfalls, dass die Verantwortung stärker bei den Verkäufern liege.

Bleibt die Frage, die niemand beantwortet: Wie viel bleibt am Ende beim Kunden hängen? Wer den Wettbewerbsdruck im Online-Handel kennt, wird sich auf höhere Endpreise einstellen. Dass die Kaufkraft der Bürger von vielen Seiten knabbert – von Abgaben bis zur Geldentwertung –, ist für viele ein Grund, einen Teil des Vermögens in physisches Gold und Silber zu legen: als nüchterne Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.

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