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Kettner Edelmetalle
16.07.2026
04:30 Uhr

Presseausweis verweigert: Wenn die Bundestagsverwaltung entscheidet, wer Journalist sein darf

Es ist ein Vorgang, der aufhorchen lässt und der jeden, dem die Pressefreiheit in diesem Land noch etwas bedeutet, alarmieren müsste. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat einem Journalisten die Presseakkreditierung verweigert. Der Grund? Nicht etwa ein Sicherheitsvergehen, keine Straftat, kein handfester Beleg für eine tatsächliche Gefahr. Nein, es sind schlicht „begründete Zweifel“ an seiner „Zuverlässigkeit“ – ein Gummiparagraph, der in der Praxis alles und nichts bedeuten kann.

Ein Video von 2019 als Beweismittel

Wie aus einem Begründungsschreiben hervorgeht, das dem Portal Apollo News vorliegen soll, wird die Ablehnung maßgeblich mit der politischen Ausrichtung des betroffenen Journalisten sowie seiner Tätigkeit für das inzwischen verbotene Compact-Magazin begründet. Man verweise auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz und auf eine angebliche Nähe zur Identitären Bewegung. Als „Beweis“ diene unter anderem ein YouTube-Video aus dem Jahr 2019.

Man muss sich diese Vorgehensweise auf der Zunge zergehen lassen: Die Bundestagsverwaltung soll akribisch YouTube-Videos durchforstet und dabei sogar auf konkrete Zeitmarken verwiesen haben. Ein Video mit dem Titel „Heftig: Zu Besuch in Deutschlands brutalstem Freibad!“ werde punktgenau ab Minute 12:02 als belastend angeführt. Ist das noch die nüchterne Prüfung einer Behörde – oder bereits die Detektivarbeit einer Gesinnungspolizei?

Wenn ein Wort zum Verhängnis wird

Besonders bemerkenswert: Als Indiz für die vermeintlich fehlende Zuverlässigkeit werde die „affirmative Verwendung des Begriffs Remigration“ herangezogen. Ein Wort. Ein politischer Begriff, der in demokratischen Debatten hoch umstritten sein mag – aber seit wann entscheidet in einer freiheitlichen Ordnung die Verwendung eines Begriffs darüber, ob jemand journalistisch arbeiten darf?

Deutschland rühmt sich seiner Pressefreiheit – doch wer die Presse akkreditiert, entscheidet zugleich, welche Meinungen im Reichstagsgebäude erwünscht sind.

Es sei dabei sogar unerheblich, so heißt es in dem Schreiben angeblich, ob der Betroffene überhaupt noch Mitglied der genannten Bewegung sei. Allein die „wohlwollende Berichterstattung“ genüge als Begründung. Hier wird nicht Verhalten geahndet, hier wird Haltung sanktioniert.

Zweierlei Maß? Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet

Auf Nachfrage habe sich die Bundestagsverwaltung unter Verweis auf „sicherheits- und datenschutzrechtliche Gründe“ nicht dazu äußern wollen, ob jemals zuvor Akkreditierungen mit vergleichbarer Begründung verweigert wurden. Und damit sind wir beim eigentlichen Kern: Wurden dieselben strengen Maßstäbe je bei Personen mit islamistischen oder linksextremistischen Verbindungen angelegt? Diese Frage blieb offen – und genau dieses Schweigen spricht Bände.

Man stelle sich vor, ein linker YouTuber würde nach demselben Muster durchleuchtet. Undenkbar. Während das öffentlich-rechtliche Fernsehen linke Influencer in kritiklosen Porträts als heldenhafte „Nazi-Entlarver“ feiert, wird auf der anderen Seite jeder Frame, jede Sekunde eines Videos zur Belastung. Die Waagschale der staatlichen Aufmerksamkeit hat eine bemerkenswerte Schlagseite.

Die schleichende Verengung des Meinungskorridors

Was hier geschieht, ist mehr als ein Einzelfall. Es ist Ausdruck einer besorgniserregenden Tendenz, in der staatliche Institutionen zunehmend darüber befinden, wer als seriöser Journalist gelten darf und wer nicht. Der Begriff „Zuverlässigkeit“ wird dabei zum politischen Kampfbegriff umgedeutet. Wer die richtige Gesinnung mitbringt, passiert die Kontrolle. Wer die falschen Fragen stellt, bleibt draußen.

Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter einer freien Gesellschaft. Sie schützt gerade nicht die genehme, sondern die unbequeme Berichterstattung. Ein Parlament, das entscheidet, welche Journalisten seine Debatten begleiten dürfen, entfernt sich gefährlich weit von jenem Selbstverständnis, das es nach außen so gerne zur Schau trägt. Und der Verdacht drängt sich auf, dass es hier weniger um Sicherheit als um die Abschirmung vor kritischer Beobachtung geht.

Es bleibt die unbequeme Erkenntnis: In einem Land, das anderen Nationen gerne Belehrungen über Demokratie und Meinungsfreiheit erteilt, wird der Zugang zur parlamentarischen Öffentlichkeit offenbar nach politischem Wohlwollen vergeben. Wer glaubt, das gehe ihn nichts an, sollte sich fragen, wo diese Logik endet – und wer als Nächstes als „unzuverlässig“ gilt.

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