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Kettner Edelmetalle
20.01.2026
13:13 Uhr

Schuhkarton-Streit: Deichmann unterliegt vor Gericht und muss Verpackungskosten zahlen

Ein auf den ersten Blick unscheinbarer Rechtsstreit um Schuhkartons hat nun sein Ende gefunden. Der Essener Schuhhändler Deichmann ist mit seinem Versuch gescheitert, sich von den sogenannten Verpackungsentsorgungskosten befreien zu lassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein entsprechendes Urteil vom November für rechtskräftig erklärt.

Worum ging es in dem Verfahren?

In Deutschland gilt das Prinzip der Produktverantwortung: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch für deren Entsorgung aufkommen. Diese Kosten werden über Dienstleister wie den Grünen Punkt abgewickelt. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Einhaltung dieser Pflichten – und genau gegen diese Behörde hatte Deichmann geklagt.

Das Argument des Schuhhändlers klang zunächst nachvollziehbar: Mehr als die Hälfte der Kunden würde die Schuhe ohne den dazugehörigen Karton mit nach Hause nehmen. Die Verpackungen verblieben im Geschäft und würden dort eigenständig entsorgt. Folglich landeten sie gar nicht erst in den blauen Tonnen der kommunalen Müllabfuhr, weshalb auch keine Entsorgungsgebühren anfallen sollten.

Gutachten widerlegt die Deichmann-Argumentation

Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten, das zu einem anderen Ergebnis kam. Demnach nehmen in Deutschland rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Karton tatsächlich mit – sei es direkt aus dem Laden oder nach einer Online-Bestellung. Dieser Wert liegt deutlich über der kritischen Schwelle von 50 Prozent, die für eine Befreiung von der Kostenpflicht notwendig gewesen wäre.

Die Anwältin des Unternehmens hatte die Aussagekraft des Gutachtens angezweifelt, doch die Richter hielten die Erhebung für valide und belastbar. Ein Deichmann-Sprecher erklärte nach dem Urteil, man habe auf weitere Rechtsmittel verzichtet.

Blick auf künftige Entwicklungen

Das Unternehmen kündigte an, die weiteren Entwicklungen im Bereich des Verpackungsrechts aufmerksam zu verfolgen. Derzeit laufen auf europäischer und nationaler Ebene Diskussionen über eine Neufassung der entsprechenden Regelungen. Ob sich daraus künftig andere Möglichkeiten für Händler ergeben, bleibt abzuwarten.

Der Fall verdeutlicht, wie komplex die Frage der Verpackungsverantwortung im Einzelhandel sein kann. Während Online-Händler ihre Kartons zwangsläufig an Kunden versenden, haben stationäre Geschäfte theoretisch die Möglichkeit, Verpackungen vor Ort zu behalten. Die praktische Umsetzung und der Nachweis gestalten sich jedoch offensichtlich schwieriger als gedacht.

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