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Kettner Edelmetalle
17.09.2026
07:09 Uhr

Selbstanzeige eines Star-Kabarettisten erschüttert Wiens Kulturszene

Wien, Mittwoch: Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den österreichischen Kabarettisten Günther Paal, bundesweit bekannt unter dem Künstlernamen „Gunkl“, Anklage erhoben. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch einer Unmündigen und der Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der 61-Jährige ging selbst mit einem Video an die Öffentlichkeit – und räumte darin ein, was ihm zur Last gelegt wird. Ausgelöst hatte das Verfahren Medienberichten zufolge eine Selbstanzeige im Mai.

„Ich habe Schande auf mich gebracht“

In seiner Videobotschaft wählte der Künstler drastische Worte. Er bedauere zutiefst, was er getan habe, es hätte nicht passieren dürfen.

„Ich habe ein Kind dorthin geküsst, wo Erwachsene Kinder nicht küssen dürfen.“

Zudem habe er „einiges Videomaterial auf Rechnern gehabt“; es habe eine Phase gegeben, in der er „Lust auf solche Videos“ gehabt habe. Sein Anwalt spricht laut Berichten von einem einmaligen Vorfall.

960 Bilddateien, 19 Videos – und ein Kind in Obhut der Behörde

Die Behördensprecherin Judith Ziska bestätigte den Anklagevorwurf: die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von mindestens 960 Bild- und 19 Videodateien mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahren.

Das betroffene Mädchen ist heute fünf Jahre alt. Es befindet sich – ebenso wie sein Bruder – in der Obhut der Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Zum Zeitpunkt der Kindesabnahme schweigt die Behörde. Den Kindern gehe es gut, hieß es lediglich.

Statt Anzeige: 189.000 Euro Schweigegeld?

Besonders verstörend ist die zweite Ebene des Falls. Die Mutter des Kindes erstattete offenbar keine Anzeige. Stattdessen soll sie gemeinsam mit der Großmutter des Mädchens den Künstler über längere Zeit mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände unter Druck gesetzt und rund 189.000 Euro kassiert haben.

Beiden Frauen wird schwere Erpressung vorgeworfen, der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren. Sie sitzen seit Anfang Juni beziehungsweise Anfang Juli in Untersuchungshaft – wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung. Verhandelt wird vor einem Schöffensenat, ein Termin steht noch nicht fest.

Ein Muster, das viele Bürger fassungslos macht

Der Fall reiht sich in eine Serie, die im österreichischen Kulturbetrieb tiefe Spuren hinterlässt. Bereits im Jänner 2023 wurde ein bekannter Burgtheater-Schauspieler und TV-Kommissar angeklagt: 76.000 verfahrensgegenständliche Bilddateien, davon 47.000 mit Darstellungen von Kindern und unmündigen Minderjährigen. Das Urteil: zwei Jahre bedingte Haft. Der Verurteilte konnte den Gerichtssaal sofort verlassen.

Aus Sicht unserer Redaktion ist genau dieser Punkt das eigentliche Skandalon. Wenn der Besitz zehntausender Missbrauchsdarstellungen mit einer Strafe endet, die niemanden hinter Gitter bringt, verliert der Rechtsstaat bei vielen Bürgern an Glaubwürdigkeit. Kritiker fordern seit Jahren härtere Mindeststrafen – und eine Justiz, die den Schutz von Kindern über die Rücksicht auf Prominenz stellt.

Ein Kulturbetrieb, der sich gern als moralische Instanz inszeniert und moralische Belehrungen verteilt, steht nun vor einer unbequemen Frage: Wie viel Wegschauen war im Spiel? Die Antwort darauf wird das Gericht nur teilweise geben können.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Gegen alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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