Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
02.02.2026
16:03 Uhr

Teilfreispruch für AfD-Abgeordneten Halemba: Justizposse oder berechtigtes Urteil?

Das Amtsgericht Würzburg hat im Fall des bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba ein Urteil gefällt, das die politische Landschaft erneut in Aufruhr versetzt. Der 24-Jährige wurde in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen, muss sich jedoch wegen Nötigung und Geldwäsche verantworten. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro – insgesamt also über 30.000 Euro – soll er zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Halemba hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Freispruch bei Volksverhetzung – ein Dämpfer für die Anklage

Besonders bemerkenswert erscheint der Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung. Bei einer Razzia in Halembas Zimmer in einer Würzburger Burschenschaft wollen Ermittler diverse NS-Devotionalien gefunden haben. Auf einem USB-Stick sollen sich mehr als 30 Reden Adolf Hitlers sowie Rechtsrock von teilweise verbotenen Bands befunden haben. An einer Pinnwand habe zudem ein SS-Spruch gestanden. Doch offenbar reichten diese Funde dem Gericht nicht aus, um eine Verurteilung wegen Volksverhetzung zu rechtfertigen.

Man darf sich durchaus fragen, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Während bei anderen politischen Akteuren bereits deutlich geringere Vergehen zu medialen Hinrichtungen führen, scheint die Justiz in diesem Fall differenzierter vorgegangen zu sein. Ob dies nun ein Zeichen für einen funktionierenden Rechtsstaat ist oder schlicht die Schwäche der Anklage offenbart, darüber werden sich die Geister streiten.

Geldwäsche und Nötigung: Die Schattenseiten des jungen Politikers

Die Verurteilung wegen Geldwäsche geht auf Transaktionen aus dem Juli 2022 zurück. Halemba soll von seinem Konto einen vierstelligen Betrag an ein Konto im Baltikum überwiesen haben, wobei das Geld angeblich aus Betrugsgeschäften eines Dritten stamme. Hinzu kommt der Vorwurf der Nötigung: Gemeinsam mit einem 29-Jährigen soll er einen Studenten unter Druck gesetzt haben, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. Auch ein Rechtsanwalt sei genötigt worden, indem die beiden nachts lautstark und drohend versucht hätten, in dessen Kanzlei einzudringen.

Diese Vorwürfe wiegen schwer und werfen kein gutes Licht auf den jungen Politiker, der 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den Bayerischen Landtag eingezogen war. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Halemba vorbestraft – ein Umstand, der seine politische Karriere nachhaltig beeinflussen dürfte.

Die AfD zwischen Distanzierung und Abwarten

Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka gab sich gegenüber der Nachrichtenagentur dpa betont zurückhaltend. Man werde im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen, so Protschka. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet werde, hänge nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab.

Diese vorsichtige Formulierung zeigt das Dilemma der Partei: Einerseits kann sie sich nicht jeden Skandal leisten, andererseits möchte sie ihre Mitglieder nicht vorschnell fallen lassen – zumal die Vorverurteilung durch Medien und politische Gegner bei AfD-Politikern mittlerweile zum Standardrepertoire gehört.

Halemba spricht von „Etappensieg"

Der Abgeordnete selbst zeigte sich auf der Plattform X kämpferisch. Er sprach von einem „Etappensieg" und warf der bayerischen Staatsregierung Vorverurteilung und Stigmatisierung vor. Weitere juristische Schritte gegen das Urteil kündigte er bereits an. Seit April 2024 tritt Halemba nicht mehr als Redner im Landtag auf und übt keine Fraktionsämter mehr aus – seinen Sitz im Parlament und die Fraktionsmitgliedschaft behielt er jedoch.

Die Frage bleibt: Handelt es sich hier um einen jungen Politiker, der tatsächlich schwere Fehler begangen hat, oder um ein weiteres Opfer einer politisch motivierten Justiz? Das Berufungsverfahren wird zeigen, ob das Urteil Bestand hat.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen