
Tod eines Kindes als Mahnmal des Staatsversagens: Frankreich prüft 70.000 Akten – weil eine Behörde wegsah
Es gibt Geschichten, die sich nicht lesen lassen, ohne dass einem die Faust in der Tasche zuckt. Die Geschichte der elfjährigen Lyhanna aus dem südfranzösischen Fleurance gehört zweifellos dazu. Ein Kind, das niemandem etwas zuleide getan hat, gefunden in einem Getreidesilo – tot. Und ein Verdächtiger, der nach allem, was bisher bekannt ist, niemals frei hätte herumlaufen dürfen.
Ein Täter, der längst hätte sitzen müssen
Was diesen Fall so unerträglich macht, ist nicht allein die Brutalität der Tat. Es ist die Tatsache, dass der mutmaßliche Täter dem Staat kein Unbekannter war. In dessen Fahrzeug soll das Mädchen zuletzt gesehen worden sein. Der Mann sei in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden – ohne dass dies, man lese und staune, jemals juristische Konsequenzen nach sich gezogen habe. Heute schweigt er in Untersuchungshaft. Doch sein Schweigen ist beredt genug.
Bereits vor Monaten, so heißt es aus Regierungskreisen, sei in der Stadt Auch eine weitere Vergewaltigungsanzeige gegen denselben Mann eingegangen. Eine seit Jahresbeginn geltende Vorschrift, wonach Fälle mit minderjährigen Opfern vorrangig zu behandeln seien, sei schlicht ignoriert worden. Man fragt sich unwillkürlich: Wozu erlässt ein Staat Vorschriften, wenn seine eigenen Behörden sie behandeln wie eine unverbindliche Empfehlung?
Politischer Aktionismus nach dem Tod
Justizminister Gérald Darmanin gibt sich nun entschlossen. Er wolle die Generalstaatsanwaltschaft auffordern, bis zum 14. Juli sämtliche Anzeigen mit Bezug zu Kindern – rund 70.000 Fälle – erneut zu prüfen. Pathetisch verkündete er gegenüber dem Sender LCI:
„Ich werde nicht in den Urlaub fahren, und kein einziger hoher Richter wird in den Urlaub fahren, solange ich nicht jeden einzelnen Generalstaatsanwalt empfangen habe.“
Man möchte applaudieren – und tut es doch nicht. Denn es bleibt die bittere Erkenntnis: Diese 70.000 Akten hätten längst geprüft gehört. Es brauchte den Tod eines Kindes, damit ein Minister entdeckt, dass seine Justiz an entscheidender Stelle versagt. Von „erheblichen und inakzeptablen Störungen“ bei der Bearbeitung der Strafanzeigen sprach Darmanin selbst. Selbst Präsident Emmanuel Macron räumte Missstände im Justizsystem ein – ein Eingeständnis, das die ganze Tragweite des Behördenversagens offenbart.
Eine Gemeinde in Weiß
In Fleurance, dem Heimatort des Mädchens, versammelten sich rund 6.000 Menschen zu einem Schweigemarsch. Weiße T-Shirts, ein Banner mit der Aufschrift „Nie wieder! Wir lieben dich, wir vermissen dich“. Eltern und Bruder gingen mit. Bezeichnend: Auf ausdrücklichen Wunsch der Familie nahmen zwar lokale Vertreter teil, jedoch kein einziger Politiker von nationaler Ebene. Man kann es den Angehörigen nicht verdenken. Wer würde sich die Krokodilstränen jener wünschen, deren Apparat versagt hat?
Eine Lehre, die über Frankreich hinausreicht
Dieser Fall ist mehr als eine französische Tragödie. Er ist ein Menetekel für ganze Europa – auch und gerade für Deutschland. Wenn ein Rechtsstaat Täter, die der Polizei längst bekannt sind, immer wieder laufen lässt, dann verspielt er das Vertrauen seiner Bürger. Und am Ende zahlen die Schwächsten den Preis: die Kinder. Eine Justiz, die ihre eigenen Prioritätsregeln missachtet, ist keine Justiz, sondern Verwaltung des Versagens. Es ist die Überzeugung weiter Teile der Bevölkerung, dass der Schutz unschuldiger Kinder über jeder bürokratischen Trägheit stehen muss.
Bleibt zu hoffen, dass aus den 70.000 Akten kein zweiter Fall Lyhanna entsteht. Bleibt zu fürchten, dass dieser Wunsch fromm ist.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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