
Verbots-Debatte neu entfacht: CDU-Senatorin will AfD in Thüringen stoppen
Zwei Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zündet eine CDU-Politikerin die nächste Stufe der Verbotsdebatte: Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband für „rechtlich und politisch“ richtig. Das sagte sie einem Interview mit der Berliner Zeitung zufolge. Ein Verfahren gegen die Bundespartei habe dagegen „aktuell wenig Aussicht auf Erfolg“.
Vom Verfassungsschutz in den Senat
Badenbergs Biografie macht die Äußerungen brisant. Die Juristin arbeitete beim Bundesamt für Verfassungsschutz, zuletzt als Vizepräsidentin, und wirkte dort an einem Gutachten mit, das zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beitrug. Seit 2023 führt sie das Berliner Ressort für Justiz und Verbraucherschutz, seit diesem Jahr sitzt sie im CDU-Bundesvorstand.
Ihre Argumentation: Die Frage nach einem Verbot dürfe „nicht nur politisch, sondern muss vor allem rechtlich“ beantwortet werden. Zugleich warnte sie davor, ein Parteiverbot als bequemen Ersatz für die politische Auseinandersetzung zu betrachten — ein Satz, den Kritiker der Verbotsdebatte seit Jahren vorbringen.
Fünf Landesverbände im Visier
Für die Bundespartei verwies Badenberg auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar: Wegen des laufenden Hauptsacheverfahrens dürfe die AfD derzeit nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden. Das Gericht habe im Eilverfahren zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen gesehen, aber „keine entsprechende Prägung der Gesamtpartei festgestellt“.
Anders sieht sie die Lage bei den Ländern. Von 16 Landesverbänden würden fünf als gesichert rechtsextremistisch geführt. „Bei diesen fünf Landesverbänden stellt sich durchaus die Frage, ob man sie nicht verbieten kann. Das halte ich für ernsthaft prüfenswert“, sagte die Senatorin. Für Thüringen legte sie sich fest.
„Ich wage zu bezweifeln, ob Björn Höcke den Boden des Grundgesetzes überhaupt kennt. Seine politischen Vorstellungen halte ich für hochgefährlich!“
Zur Begründung führte Badenberg unter anderem an, Höcke setze sich dafür ein, mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ nicht aus der Partei auszuschließen. Zudem habe er Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet, von dem das Bildungssystem „befreit“ werden müsse.
Und was wird aus den Wählern?
Den naheliegenden Einwand, ein Verbot beantworte nicht die Frage nach Millionen Wählerstimmen, ließ die Senatorin nicht gelten. Diese Frage stelle sich bei jedem Verbotsverfahren; wer sie zum Grundsatzargument erhebe, müsse konsequent die Streichung des Parteiverbots aus dem Grundgesetz fordern. Die Wähler hätten nach einem Verbot „jedenfalls nicht mehr die Möglichkeit, eine verfassungswidrige Partei zu wählen“.
Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das der Punkt, an dem sich viele Bürger unbehaglich fühlen: In Mecklenburg-Vorpommern, wo am Sonntag gewählt wird, lag die AfD in Umfragen zuletzt bei rund 32 bis 38 Prozent — während die CDU Medienberichten zufolge um den Einzug in den Landtag zittern muss. Wer solche Größenordnungen per Gerichtsverfahren aus dem Parteienwettbewerb nehmen will, trägt eine enorme Begründungslast.
Brandmauer ja — Rechteentzug nein
Bemerkenswert differenziert äußerte sich Badenberg zur „Brandmauer“. Eine Koalitionsabsage sei legitim und schaffe Klarheit. Doch parlamentarische Rechte dürften nicht beliebig beschnitten werden: Bestimmte Blockaden seien langfristig rechtlich schwer zu halten. Abgrenzung müsse sich „innerhalb der demokratischen Regeln“ bewegen, die für alle gelten.
Kritik am Verfassungsschutz wies sie zurück. Die Behörden würden fachlich „nicht politisch geleitet“; die Verdachtsfall-Einstufung sei von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt worden. Dem Vorwurf ihres früheren Vorgesetzten Hans-Georg Maaßen, es werde mit „Tricks“ gearbeitet, hielt sie entgegen, Auslegung gehöre zum juristischen Handwerk.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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