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Kettner Edelmetalle
11.08.2026
07:29 Uhr

Waffenschein weg wegen Parteibuch: Gericht macht Entzug rechtskräftig

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands bestätigt. Die Richter lehnten in drei Beschlüssen die Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit ist die Sache rechtskräftig – nur eine Verfassungsbeschwerde bleibt laut einem Gerichtssprecher noch offen.

Drei Fälle, ein Signal an alle Waffenbehörden

Betroffen sind drei Personen, denen die zuständige Polizeiinspektion die Erlaubnis entzogen hatte. Bereits im März 2025 waren ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Nun hält die zweite Instanz die Linie.

Nach Darstellung des Gerichts haben die Waffenbehörden damit eine belastbare Grundlage, um Parteimitgliedern die Erlaubnis zu nehmen. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sei dafür ausdrücklich nicht erforderlich.

Waffenrecht statt Karlsruhe

Die Kläger hatten sich auf das sogenannte Parteienprivileg des Grundgesetzes berufen: Nachteile wegen einer Parteizugehörigkeit dürften erst nach einem Verbotsurteil eintreten. Das OVG folgte dem nicht. Behörden und Verwaltungsgerichte sprächen im Waffenrecht kein Parteiverbot aus, hieß es; das Gesetz stelle allgemeine Zuverlässigkeitsanforderungen, die für alle Bürger gälten.

Maßgeblich sei das Gesamtbild einer Vereinigung, geprägt vor allem durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre und Untergliederungen. Der Landesverfassungsschutz führt den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch – diese Einstufung hielten die Richter für tragfähig.

„Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, teilte das Gericht mit.

Gesinnung genügt – körperliche Gewalt nicht nötig

Für die Annahme der Unzuverlässigkeit brauche es keine Gewalttat. Ausreichen könne eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber Grundprinzipien der Verfassung, etwa die pauschale Herabwürdigung von Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens sowie die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen.

Ausnahmen bleiben theoretisch möglich – die Hürde ist hoch: Betroffene müssten menschenverachtenden Äußerungen nachweislich aktiv entgegentreten oder vor dem Parteiaustritt stehen. Dass die drei Kläger jahrelang unauffällig Waffen besaßen, reichte dem Gericht nicht.

Warum Juristen streiten – und die Politik zuschaut

Bemerkenswert ist die Kehrtwende: Dasselbe Oberverwaltungsgericht hatte 2023 noch entschieden, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nicht begründe. Und im benachbarten Thüringen sprach ein Gericht Medienberichten zufolge AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis zu. Gleiches Bundesgesetz, gegensätzliche Ergebnisse.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt hier der eigentliche Sprengstoff: Wenn eine Behörden-Einschätzung darüber entscheidet, wer Jäger oder Sportschütze bleiben darf, gerät die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und politischer Bewertung ins Rutschen. Kritiker warnen, damit werde der Verfassungsschutz faktisch zum Torwächter über Bürgerrechte. Befürworter halten dem entgegen, Waffenbesitz sei kein Grundrecht, sondern ein Privileg mit strengen Auflagen.

Und der Zeitpunkt? Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt, die AfD lag in Umfragen zuletzt bei rund 42 Prozent. Politische Brisanz ist damit garantiert – die letzte Instanz wäre nun Karlsruhe.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für Fragen zum Waffen- oder Verwaltungsrecht wenden Sie sich bitte an fachkundige Anwälte.

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