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30.07.2026
06:24 Uhr

Wahlausschluss auf Bestellung: Wie in Niedersachsen unliebsame Kandidaten aus dem Rennen genommen werden

Es ist ein Vorgang, der in jeder anderen Demokratie ein politisches Erdbeben auslösen würde: In Niedersachsen entscheiden nicht mehr allein die Wähler darüber, wer Bürgermeister, Landrat oder Oberbürgermeister werden darf – sondern zunehmend Gremien, die von einer Empfehlung des Innenministeriums an die Hand genommen werden. Vier AfD-Kandidaten wurden mittlerweile von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. In mindestens vier weiteren Fällen scheiterte der Versuch. Nicht etwa, weil die Vorwürfe entkräftet worden wären, sondern weil einzelne Wahlausschüsse den Mut hatten, sich der Empfehlung aus Hannover zu widersetzen.

Ein Gesetz, maßgeschneidert wenige Monate vor der Wahl

Der Ursprung dieses Verfahrens liegt in einer Gesetzesänderung, die die rot-grüne Landesregierung mit ihrer Parlamentsmehrheit kurz vor dem Urnengang durchgedrückt habe. Seither dürfen Wahlausschüsse Bewerber bei Zweifeln an deren Verfassungstreue durch die Kommunalaufsicht überprüfen lassen. Und diese wiederum darf – bei „begründeten Zweifeln“ – beim Landesamt für Verfassungsschutz nachfragen, welche Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorlägen.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Jene Behörde, die dem Innenministerium der SPD-Politikerin Daniela Behrens untersteht, liefert das Material, auf dessen Grundlage politische Konkurrenten vom Stimmzettel verschwinden. Wer hier keinen Interessenkonflikt erkennt, hat entweder nie ein Lehrbuch über Gewaltenteilung aufgeschlagen – oder es bewusst zugeklappt.

Die Kommunalaufsichtsbehörde darf bei begründeten Zweifeln die Verfassungsschutzbehörde des Landes Niedersachsen um Auskunft ersuchen, ob und welche Erkenntnisse zu der betreffenden Person vorliegen.

Die prominenten Opfer

Am bekanntesten ist der Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, einst Landesvorsitzender in Bayern, seit 2022 in Niedersachsen ansässig und seit 2024 Kreisvorsitzender in Friesland-Wittmund. Er wollte Landrat werden. Der Kreiswahlausschuss stimmte mit fünf zu einer Stimme gegen seine Zulassung – nachdem das Innenministerium empfohlen hatte, man könne nicht davon ausgehen, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung jederzeit verteidigen werde.

Ähnlich erging es dem Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße, der in Wilhelmshaven für das Amt des Oberbürgermeisters kandidieren wollte. Auch hier folgte der Ausschuss brav der Empfehlung. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in der AfD und aktive Mitgestaltung der Partei. Man lese diesen Satz zweimal. Parteimitgliedschaft als Ausschlussgrund vom passiven Wahlrecht – bei einer Partei, die nicht verboten ist und in Umfragen zeitweise stärkste Kraft im Land war.

Besonders pikant ist der Fall des Kommunalpolitikers Justin Vogel aus Herzberg am Harz. Er bezeichne sich selbst als „libertär-konservativ“, gelte innerhalb seines Kreisverbandes als Vertreter eines gemäßigten Kurses und sei sogar gegen einen Funktionär mit mutmaßlich rechtsextremen Verbindungen vorgegangen. Genützt hat es ihm nichts. Auch ihm wurde attestiert, er biete nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Wenn Mäßigung nicht schützt

Hier offenbart sich der eigentliche Skandal. Wer glaubt, ein moderater Kurs innerhalb der AfD biete Schutz vor dem behördlichen Fallbeil, irrt. Es geht offenkundig nicht um Inhalte, sondern um Parteibuch und Reichweite. Auffällig ist ohnehin, dass es überwiegend die bekannteren Bewerber trifft – jene also, denen man reale Wahlchancen zutraut.

Wo der Plan scheiterte

Nicht überall ging die Rechnung auf. Denn das Empfehlungsschreiben aus Hannover ist für die Wahlausschüsse nicht bindend. In Hannover setzte sich das Gremium im Fall der Oberbürgermeisterkandidatin Jessica Schülke über den Ministeriumsvorschlag hinweg – mit der bemerkenswert vernünftigen Begründung, der Entzug des passiven Wahlrechts stelle einen schwerwiegenden Eingriff dar. Auch Nicolas Lehrke darf in Hannover als Regionspräsident kandidieren, obwohl die Prüfung negativ ausgefallen war.

Bei Dirk Hüge und Martina Hartschwager habe das Ministerium lediglich einzelne Indizien festgestellt – beide wurden zugelassen. Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau darf antreten, Adrian Maxhuni in Bersenbrück mit vier zu zwei Stimmen ebenfalls. In Nörten-Hardenberg wurde Reinhild Goes nach zunächst ablehnendem Votum und Vorlage beim Landkreis schließlich einstimmig zugelassen – in weniger als fünf Minuten. Angereiste Antifa-Aktivisten, die zuvor mobilisiert hatten und offenbar AfD-Anhängern die Sitzplätze streitig machen wollten, quittierten das Ergebnis mit dem denkwürdigen Kommentar, es sei „mager, wirklich mager“, und einer Bemerkung über „fünf alte weiße Männer“. Bildungsbürgerliche Diskurskultur sieht anders aus.

Auch Generalsekretärin Sonja Nilz in Peine, Lukas Albrecht in Holzminden, Patricia Mair in Salzgitter, Robert Preuß in Gifhorn und der frühere Bundestagsabgeordnete Jens Kestner in Northeim kamen durch. Bei Kestner äußerte der Ausschuss zwar Bedenken wegen angeblicher Nähe zu Björn Höcke, kam aber zum Schluss, ein konkreter Bezug zu verfassungsfeindlichen Positionen bestehe nicht.

Der Flickenteppich als Systemfehler

Genau darin liegt das Verstörende: Ob ein Bürger kandidieren darf, hängt in Niedersachsen offenbar davon ab, wie ein handverlesenes Laiengremium vor Ort tickt. Vier ausgeschlossen, vier durchgewunken – bei vergleichbarer Faktenlage. Rechtsstaat bedeutet Vorhersehbarkeit. Was hier stattfindet, gleicht eher einem Glücksspiel mit demokratischen Grundrechten.

Selbst der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in einem aktuellen Interview davor gewarnt, dass die Gefahr für die Demokratie nicht von rechts außen ausgehe, sondern von den etablierten Parteien, die Interessen und Belange der Bevölkerung ignorierten und damit selbst zum Aufstieg radikaler Stimmen beitrügen. Wenn ein Mann dieses Ranges solche Sätze sagt, sollte man in Hannover und Berlin sehr genau zuhören. Man tut es nicht.

Was bleibt vom Wahlrecht?

Das passive Wahlrecht ist kein Gnadenerweis der Verwaltung. Es ist ein Grundrecht. Über seinen Entzug entscheiden in einem funktionierenden Rechtsstaat Gerichte – und zwar in einem geordneten Verfahren mit Beweisen, nicht mit Gesinnungsvermutungen. Dass nun kommunale Ausschüsse, beraten von einem dem Innenministerium unterstellten Nachrichtendienst, diese Aufgabe übernehmen, verschiebt die Machtbalance in eine Richtung, die man aus deutschen Geschichtsbüchern kennt – und aus denen anderer Länder, in denen Wächterräte darüber befinden, welche Kandidaten dem Volk zur Auswahl gestellt werden dürfen.

Der Kern jeder Demokratie ist die Zumutung, dass der Wähler auch das Falsche wählen darf. Wer diese Zumutung nicht erträgt, mag vieles sein – ein Demokrat ist er nicht. Und die Erfahrung lehrt: Instrumente, die heute gegen die einen eingesetzt werden, stehen morgen jedem zur Verfügung, der die Ministerien kontrolliert.

Warum das auch Sparer und Anleger etwas angeht

Man mag fragen, was Wahlausschüsse in der niedersächsischen Provinz mit Vermögenssicherung zu tun haben. Sehr viel. Rechtssicherheit, Vertrauen in Institutionen und die Berechenbarkeit staatlichen Handelns sind das Fundament, auf dem jede Kapitalanlage ruht. Wo dieses Fundament bröckelt, wo Verwaltungsakte politische Ergebnisse vorwegnehmen und wo gleichzeitig 500 Milliarden Euro neue Schulden als „Sondervermögen“ etikettiert werden, dort wächst das Bedürfnis nach Werten, die kein Ministerium per Empfehlungsschreiben entwerten kann. Physisches Gold und Silber kennen keine Verfassungstreueprüfung – und keinen Wahlausschuss.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar und begründet keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten. Jeder Leser ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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