
Wahlausschuss statt Wähler: In Niedersachsen entscheiden Behörden, wer kandidieren darf
Es gibt Nachrichten, die man zweimal lesen muß, um zu begreifen, in welchem Land man eigentlich lebt. Am Mittwoch hat der zuständige Wahlausschuß in Lüneburg dem AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Bothe mit sechs zu einer Stimme die Zulassung zur Landratswahl am 13. September verweigert. Nicht die Bürger sollen also entscheiden, ob sie diesen Mann an der Spitze ihres Landkreises wünschen – das haben ein paar Ausschußmitglieder bereits vorab für sie erledigt.
Ein Muster, das sich nicht mehr wegdiskutieren läßt
Bothe ist kein Einzelfall. Nach dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert im Landkreis Friesland ist er bereits der zweite Landratsbewerber der Partei, dem in Niedersachsen das passive Wahlrecht praktisch entzogen wurde. Hinzu kommen nach vorliegenden Informationen mindestens ein Oberbürgermeister- und zwei Bürgermeisterkandidaten. Insgesamt habe das niedersächsische Innenministerium acht Personen auf ihre sogenannte Verfassungstreue durchleuchtet – und, man höre und staune, in allen acht Fällen handelte es sich um Bewerber derselben Partei. Zehn weitere Prüfanfragen liefen zuletzt bei den Kommunalaufsichten der Landkreise.
Man stelle sich für einen Moment vor, ein Ministerium hätte acht Kandidaten überprüft – und alle acht wären Grüne oder Linke gewesen. Der Aufschrei wäre bis nach Brüssel zu hören. Hier aber gilt das offenbar als Routine.
„Hintertür-Verbot“ – ein Vorwurf, der sitzt
Bothe selbst betonte, er und seine Partei stünden vollständig auf dem Boden des Grundgesetzes. Was in Niedersachsen geschehe, sei ein Verbot durch die Hintertür, verantwortet von Behörden und Wahlausschüssen. Und weiter: Wenn schon Kritik an Parallelgesellschaften, an Clan-Kriminalität und an einer faktisch nicht existenten Abschiebepraxis genüge, um jemanden von einer Wahl auszuschließen, dann sei es mit der Meinungsfreiheit beim Thema Migration ernsthaft vorbei.
Wer die Kandidatenliste zusammenstreicht, muß das Wahlergebnis nicht mehr fürchten.
Zur Begründung der empfohlenen Nichtzulassung verwies das Ministerium auf die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz, auf Bothes Funktion als stellvertretender Landesvorsitzender und auf elf konkrete Äußerungen. Elf Sätze also – gegen den Willen tausender Wähler. Bemerkenswert bleibt zudem, wie willkürlich das Verfahren wirkt: Andere Bewerber derselben Partei, etwa der frühere Bundestagsabgeordnete Jens Kestner im Kreis Northeim, wurden nach Prüfung sehr wohl zugelassen. Nach welchem Maßstab? Das dürfte selbst juristisch geschulte Beobachter ratlos zurücklassen.
Wie die Maschinerie funktioniert
Formal sind die Wahlausschüsse zuständig. Sie können sich jedoch an die Kommunalaufsicht wenden, um eine Einschätzung einzuholen – bei Landratswahlen ist das das Ministerium, bei Bürgermeisterwahlen der jeweilige Kreis. Und die Kommunalaufsicht darf wiederum den Verfassungsschutz befragen. Am Ende zählt das Votum des Ausschusses. Eine elegante Kette also, in der jeder auf den anderen verweisen kann und niemand allein die Verantwortung trägt. Bürokratie als politisches Instrument – das hat in der deutschen Geschichte bekanntlich schon einmal glänzend funktioniert.
Wer schützt hier eigentlich wen?
Demokratie bedeutet nicht, daß der Staat vorsortiert, wer gewählt werden darf. Demokratie bedeutet Zumutung: Man muß es ertragen, daß Bürger Menschen wählen, die man selbst für untragbar hält. Wer diesen Grundsatz aufkündigt, weil ihm die Umfragen nicht gefallen, entzieht dem eigenen System die Legitimation – und wundert sich anschließend über Politikverdruß und wachsendes Misstrauen.
Unsere Redaktion ist überzeugt: Diese Vorgänge werden dem Ansehen der Institutionen mehr Schaden zufügen als jede Rede eines Oppositionspolitikers. Und es dürfte sich hierbei kaum nur um eine Einzelmeinung handeln – ein erheblicher Teil der Bevölkerung dürfte inzwischen den Eindruck haben, daß in Deutschland nicht mehr gegen Extremismus, sondern gegen unbequeme Konkurrenz regiert wird. Wer das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen will, sollte Wahlen gewinnen – nicht Kandidaten aussortieren.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine journalistische Einordnung auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar und spiegelt die Meinung unserer Redaktion. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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