
Weihnachtsbaum vor der Kita: 2.400 Euro Strafe für eine gute Absicht
Ein Gärtner stellt nachts heimlich einen Weihnachtsbaum samt Geschenken vor einer Hamburger Kita auf – und steht dafür fast drei Jahre lang vor Gericht. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verwarf am 18. August 2026 seine Revision. Der Mann bleibt wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.
Die Kita entschied sich gegen den Baum – der Gärtner dagegen
Rückblende in den Dezember 2023. Eine Kita im Stadtteil Lokstedt hatte den Eltern mitgeteilt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Begründung laut Medienberichten: Im Sinne der Religionsfreiheit solle sich kein Kind mit seinem Glauben ausgeschlossen fühlen.
Weihnachten fiel deshalb nicht komplett aus. Adventskalender, Kränze und Wichtel habe es sehr wohl gegeben, heißt es. In zehn Jahren habe die Einrichtung sich ohnehin nur dreimal für einen Baum entschieden.
Der 55-jährige Geschäftsführer eines Betriebs für Gartenpflanzen sah das anders. Er betrat nachts das umzäunte Gelände, stellte einen Weihnachtsbaum auf und legte Geschenke darunter. Er habe den Kindern etwas Gutes tun wollen, erklärte er später.
Der Zaun war das Problem – nicht die Tanne
Die Kita erstattete Anzeige. Und juristisch ist der Fall unspektakulär: Nach Paragraf 123 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer gegen den Willen des Berechtigten in ein umzäuntes Grundstück eindringt. Eine Gerichtssprecherin stellte laut Berichten klar: Hätte der Mann den Baum einfach vor den Zaun gestellt, wäre nichts passiert.
Die Staatsanwaltschaft bot ihm zunächst eine Einstellung des Verfahrens gegen 500 Euro an. Er lehnte ab. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn im November 2024 zu einer Geldstrafe, das Landgericht bestätigte den Schuldspruch, milderte aber ab: Verwarnung mit Strafvorbehalt, 30 Tagessätze zu je 80 Euro.
Heißt konkret: Die 2.400 Euro muss er als Geldstrafe zunächst nicht zahlen – als Auflage soll er den Betrag laut Deutscher Presse-Agentur aber an eine Einrichtung für Kinder überweisen. Seine Revision stützte er auf einen formalen Punkt: Der Strafantrag der Kita sei unwirksam gewesen. Das Oberlandesgericht sah das anders und verwarf das Rechtsmittel.
Warum dieser Fall so viele Menschen aufregt
Rechtlich ist die Sache damit erledigt. Gesellschaftlich fängt sie gerade erst an. Denn die entscheidende Frage stellt kein Gesetzbuch, sondern der gesunde Menschenverstand: Musste hier wirklich die Staatsanwaltschaft ran?
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart dieser Fall weniger ein Justizproblem als ein Klimaproblem. Ein Anruf, eine Bitte, den Baum wieder abzuräumen – das hätte genügt. Stattdessen wurde eine gut gemeinte, wenn auch eigenmächtige Geste zum Strafverfahren über drei Instanzen.
Für viele Bürger ist das ein Sinnbild dafür, wie schnell in Deutschland Formalismus über Augenmaß siegt – und wie beiläufig eine christlich geprägte Tradition, die längst zum kulturellen Gemeingut geworden ist, zum Konfliktfall erklärt wird. Kritiker fragen zu Recht: Wer schützt eigentlich wen vor was?
Bemerkenswert bleibt auch die Verhältnismäßigkeit. Während Ermittlungsverfahren bei schweren Delikten reihenweise wegen Überlastung eingestellt werden, arbeitete sich der Justizapparat hier fast drei Jahre an einer Tanne ab.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle Ihrer Wahl.

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