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Kettner Edelmetalle
31.07.2026
04:25 Uhr

Zwei von 1.150: Wie der deutsche Rechtsstaat beim Passentzug für IS-Kämpfer kapituliert

Es gibt Zahlen, die brauchen keinen Kommentar – und dann gibt es Zahlen, die schreien danach. Rund 1.150 Islamisten reisten zwischen 2011 und 2024 aus Deutschland nach Syrien und in den Irak, um sich dem sogenannten „Islamischen Staat", al-Qaida oder anderen Terrorbanden anzuschließen. Etwa die Hälfte von ihnen trug den deutschen Pass in der Tasche. Und in wie vielen Fällen hat die Bundesrepublik seit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesregelung im Jahr 2019 tatsächlich die Staatsangehörigkeit entzogen? In genau zwei.

Ein Gesetz als Beruhigungspille

Die Rechtslage klingt auf dem Papier durchaus scharf. Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bestimmt, dass ein Deutscher seinen Pass verliert, wenn er sich im Ausland konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt. Zwei Einschränkungen gelten: Staatenlosigkeit darf nicht eintreten – die Regelung greift also ausschließlich bei Doppelstaatlern – und Minderjährige bleiben außen vor.

Man führte diese Norm 2019 ein, weil das Ausreisen von Hunderten Deutschen in die Reihen des IS eine politische Schamgrenze überschritten hatte. Der Bürger sollte beruhigt werden. Handlungsfähigkeit demonstrieren, hieß die Devise. Was daraus wurde, ist ein Musterbeispiel deutscher Symbolgesetzgebung: erlassen, verkündet – und dann in der Schublade vergessen.

Bis Juli 2024 kannte die Regierung keinen einzigen Fall

Besonders pikant wird es beim Blick in die Chronologie. Auf eine parlamentarische Anfrage im April 2024 hin räumte die Bundesregierung ein, ihr sei bislang kein einziger Fall bekannt, in dem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrororganisation festgestellt worden sei. Fünf Jahre Gesetz. Null Anwendungen. Eine weitere Anfrage im Juli 2024 zu Deutschen in ausländischen Kampfverbänden brachte ebenfalls nur Zahlen zu regulären Streitkräften zutage – zum Terrorismus schwieg man.

Das Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten weise seit Inkrafttreten der Regelung zwei Fälle aus, in denen die Voraussetzungen festgestellt worden seien, so das Bundesinnenministerium.

Daraus folgt zwingend: Diese beiden Fälle müssen erst nach Juli 2024 rechtswirksam geworden sein. Für welche Terrororganisation die Betroffenen gekämpft hätten, sei dem Ministerium zufolge nicht dokumentiert – Organisationszugehörigkeiten würden im Register schlicht nicht erfasst. Man weiß es also nicht einmal genau. Der Staat entzieht die Staatsbürgerschaft, ohne aktenkundig zu machen, wofür.

Nach dem CSD-Anschlag: die immer gleiche Rhetorik

Nun, nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD, meldet sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz zu Wort und fordert, islamistischen Gefährdern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Man kennt diese Melodie. Nach jeder Bluttat folgt der Reflex der Ankündigung, nach der Ankündigung folgt die Verwaltung, und nach der Verwaltung folgt – nichts.

Denn das Instrument existiert längst. Es liegt seit sieben Jahren im Gesetzbuch. Es wurde in dieser Zeit ganze zwei Mal angefasst. Wer also mehr Härte verspricht, müsste zunächst erklären, warum die vorhandene Härte konsequent ungenutzt blieb. Die Antwort dürfte weniger im Paragrafendschungel als in der politischen Kultur eines Landes liegen, das sich vor jeder Entscheidung fürchtet, die als „hart" gelten könnte.

Wenn der Pass zum Wegwerfartikel wird

Parallel zur Zaghaftigkeit beim Entzug wurde die Einbürgerung in den vergangenen Jahren immer weiter erleichtert. Ein Dokument, das über Generationen als Ausdruck von Zugehörigkeit, Loyalität und gegenseitiger Verpflichtung galt, wird verteilt wie ein Kundenbonus – während man sich gleichzeitig schwertut, ihn selbst jenen zu entziehen, die mit der Waffe in der Hand gegen alles gekämpft haben, wofür dieses Land angeblich steht.

Die Diskrepanz ist beachtlich: rund 575 deutsche Passinhaber unter den Ausgereisten, ein Viertel der Gesamtgruppe Frauen, und am Ende zwei Verfahren. Selbst wenn man großzügig einrechnet, dass viele der Betroffenen keine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, dass Kampfbeteiligung juristisch schwer nachweisbar ist und dass Verfahren Jahre dauern – zwei bleibt eine Zahl, die den Anspruch eines wehrhaften Rechtsstaats bis zur Unkenntlichkeit schrumpfen lässt.

Ein Land, das sich selbst nicht ernst nimmt

Wir sind der Auffassung, dass hier weit mehr als ein Verwaltungsproblem sichtbar wird. Es geht um die Frage, ob dieser Staat bereit ist, seine eigenen Regeln durchzusetzen – oder ob er sich lieber in Prüfvorbehalten, Zuständigkeitsschleifen und Register-Formalien einrichtet, weil das bequemer ist als eine unpopuläre Entscheidung. Die Bürger dieses Landes spüren diesen Unterschied längst. Sie erleben Kriminalitätszahlen auf Rekordniveau, Messerattacken in Serie und eine politische Klasse, die auf jede Eskalation mit Betroffenheit und neuen Ankündigungen reagiert. Und sie erleben eben auch, dass ein bereits bestehendes Gesetz gegen Terrorkämpfer schlicht nicht angewandt wird.

Diese Einschätzung ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion – sie dürfte einem erheblichen Teil der deutschen Bevölkerung aus der Seele sprechen. Was es braucht, sind Politiker, die für dieses Land regieren und nicht gegen es. Die Sicherheit nicht als Kommunikationsaufgabe begreifen, sondern als Kernpflicht des Staates. Alles andere ist Verwaltung des Niedergangs mit Pressemitteilung.

Was Anleger daraus lernen sollten

Wer beobachtet, wie schwer sich ein Staat damit tut, elementare Grundfunktionen wie innere Sicherheit auszuüben, der sollte sich auch fragen, wie belastbar dessen Versprechen in anderen Bereichen sind – bei Renten, bei Schulden, bei der Kaufkraft des Geldes. Vertrauen in Institutionen ist eine Währung, und sie wird derzeit sichtbar entwertet. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit Jahrtausenden das Gegenmodell zu politischen Versprechen: Sie brauchen keine Behörde, kein Register und keine Ankündigung, um ihren Wert zu bewahren. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen bleiben sie ein bewährter Anker in unruhigen Zeiten.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Inhalte geben ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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