
2,42 Millionen für Laschets NGO – und das Kanzleramt schweigt
Ein früherer CDU-Kanzlerkandidat, eine Aachener NGO und Millionen aus dem Bundeshaushalt: In der Bundespressekonferenz wollte die Regierung am 18. September 2026 zum Fall des Abraham Accords Institute (AAI) nichts sagen. Der stellvertretende Regierungssprecher erklärte, ihm seien weder der Vorgang noch die Vorhaltungen bekannt. Und der zuständige Kulturstaatsminister? Der unterstehe ihm nicht.
Zwei Sätze, die alles sagen
Formal mag das stimmen. Nur: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist kein eigenes Ressort, sondern Staatsminister beim Bundeskanzler – sein Etat läuft über den Einzelplan des Kanzleramts.
Dass ein Vorgang, der seit Mai 2026 öffentlich diskutiert wird, seit August in einer beantworteten Kleinen Anfrage steht und den Namen eines früheren Kanzlerkandidaten trägt, im Kanzleramt unbekannt sein soll, halten Beobachter für erklärungsbedürftig. Man könnte es auch schlicht Wegducken nennen.
Worum es geht: Verein, GmbH – und über zwei Millionen Euro
Nach Recherchen der Transparenzplattform FragDenStaat erhielt das AAI seit 2023 Förderzusagen von mehr als 2,7 Millionen Euro, ausgezahlt wurden demnach knapp 2,2 Millionen. Alleiniger Gesellschafter der Aachener GmbH ist ein Verein, dessen Vorstandsvorsitzender der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Laschet ist. Dokumentiert sind personelle Überschneidungen mit seinem Wahlkreis- und seinem Berliner Abgeordnetenbüro.
Von sechs für 2023 beantragten Maßnahmen tauchten im Verwendungsnachweis nur noch zwei auf. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kündigte dennoch 2026 weitere Mittel an – der Bund setze damit international wichtige kulturpolitische Impulse.
Die Antwort der Regierung – ein Dokument der Lücken
Am 11. August 2026 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Zahlen wurden bestätigt, neue Fragen kamen hinzu:
- Keine Kenntnis: Zu Zahlungsflüssen zwischen Verein und Tochter-GmbH sowie zum Ausschluss einer Doppelfinanzierung lägen der Regierung keine Informationen vor.
- Keine Ergebnisse: Bei der zweiten Bewilligung habe der Abschlussbericht noch nicht vorgelegen; ein Anlass, von weiterer Förderung abzusehen, habe nicht bestanden. Es ging um 1.450.348,30 Euro.
- Keine Eile: Die Erfolgskontrollen für 2023 und 2024 seien „in Bearbeitung" – und „nicht fristgebunden".
- Keine Notizen: Zwei Gespräche des damaligen BKM-Amtschefs mit Laschet im Januar 2023 und März 2024, jeweils nahe an Förderentscheidungen, seien inhaltlich „nicht dokumentiert".
Ein Prüfvermerk des Bundesverwaltungsamts, in dem die Zahlen laut Bericht „hinten und vorne nicht" stimmten, schrumpft in der Regierungsantwort auf eine Beanstandung der Belegzuordnung. Die IST-Ausgaben der ersten Runde: 720.344,40 Euro.
Wer nichts prüft, kann nur glauben
Aus Sicht unserer Redaktion liegt hier der eigentliche Skandal: Wer Binnenfinanzströme nicht kennt, Gesprächsinhalte nicht festhält und Wirkungskontrollen als fristenlos betrachtet, kann eine saubere Trennung zwischen Mandat und NGO nicht kontrollieren. Die Versicherung, Rollen seien strikt getrennt, stammt bislang vom Geförderten selbst.
Pikant: Dieselbe Unionsfraktion zog 2025 mit 551 Fragen gegen vermeintliche „Schattenstrukturen" im NGO-Sektor zu Felde. Für den Steuerzahler bleibt eine bittere Erkenntnis – während Bürger jeden Beleg vorlegen müssen, reicht dem Bund offenbar ein „Anlass bestand nicht".
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

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