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Kettner Edelmetalle
17.09.2026
07:09 Uhr

700 Seiten Geheimdienst-Gesetz: Dobrindts Reform spaltet die Republik

Es ist das größte Umbauprojekt der deutschen Sicherheitsarchitektur seit Bestehen der Bundesrepublik – und es kommt fast ohne öffentliche Debatte. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Verfassungsschutz und BND in „echte Geheimdienste“ verwandeln. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Dammbruch.

Aus Beobachtern werden Akteure

Der Entwurf umfasst laut Medienberichten knapp 700 Seiten. Das Innenministerium selbst nennt ihn die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte.

Der Kern: Die Dienste sollen nicht mehr nur sammeln und melden, sondern „aktiv einwirken“ dürfen. Der BND darf demnach Server staatlicher Hackergruppen – und ausdrücklich auch von „Desinformations-Akteuren“ – abschalten oder unbrauchbar machen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll eingreifen dürfen, wenn „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ drohen.

Dobrindt begründet das mit der Bedrohungslage:

„Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte erfordern neue Antworten.“

Der Kühlschrank, das Handy, die KI

Auch technisch wird aufgerüstet. Vorgesehen sind neue Zugriffsbefugnisse auf informationstechnische Systeme – vom „intelligenten Kühlschrank“ bis zum privat genutzten Mobiltelefon. Hinzu kommen Rechtsgrundlagen für biometrischen Bildabgleich und den Einsatz künstlicher Intelligenz.

Der BND soll erhobene Daten künftig ungesichtet speichern dürfen: Inhaltsdaten sechs Monate, Metadaten bis zu zwölf Monate. Das Ministerium nennt das „kaltstartfähig“. Datenschützer nennen es anders.

Mehrere zivilgesellschaftliche Verbände und die Bundesdatenschutzbeauftragte warnen Berichten zufolge vor einem erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft. Staatsrechtler kritisieren, die Überwachung werde massiv ausgebaut, während die Kontrolle nicht Schritt halte.

Wer bewacht die Wächter?

Die alte Frage des römischen Dichters Juvenal – Quis custodiet ipsos custodes? – ist hier keine Fußnote, sondern der Knackpunkt. Die Kontrolle soll beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) gebündelt werden. Er übernähme die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission und Teile der Datenschutzaufsicht. Das Ministerium verkauft das als „starke Kontrolle aus einer Hand“.

Publizistische Kritiker halten dagegen: Ein gerichtsähnliches Gremium sei eben kein unabhängiges Gericht. Wenn richterliche Kontrolle durch Binnenkontrolle ersetzt werde, so der Vorwurf, gerate die Gewaltenteilung unter Druck. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium gehören derzeit Abgeordnete von Union, SPD und Grünen an – weder die Linke noch die größte Oppositionsfraktion im Bundestag sind vertreten.

Bemerkenswerter Zeitdruck

Eile ist im Spiel: Das Bundesverfassungsgericht hat dem BND eine Frist bis Jahresende gesetzt, seine Regeln zur Fernmeldeaufklärung nachzubessern. Handlungsbedarf besteht also – die Frage ist, ob ein 700-Seiten-Paket der richtige Weg ist.

Aus Sicht unserer Redaktion gilt: Sicherheit braucht starke Dienste. Aber ein Staat, der seinen Bürgern immer tiefer ins Wohnzimmer schaut, während Wirtschaft, Bildung und innere Sicherheit erodieren, verwechselt Symptombekämpfung mit Politik. Wer als Regierung keine Erfolge vorweisen kann, sollte nicht auf Befugnisse ausweichen. Das letzte Wort hat nun der Bundestag.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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